Personalpolitik
3. Human Resources Management (HRM)
3.1. Engagement und interne Mobilität
Wir wollen eine Referenz im Bereich des Walliser Detailhandels sein. Deshalb benötigen wir Mitarbeitende mit den erforderlichen fachlichen und persönlichen Qualifikationen und mit Passion für ihren Beruf. Aus diesem Grund prüfen unsere HR-Spezialisten alle an die Migros Wallis gerichteten Bewerbungen und vergleichen, ob die Anforderungen und das Profil der Kandidaten übereinstimmen.
Als Arbeitgeber respektieren wir arbeitsuchende Personen. Wir verpflichten uns, alle Bewerbungen zu beantworten und garantieren gleiche Behandlung während der Rekrutierung.
Insofern die Kandidaten über die verlangten Kompetenzen verfügen, geben wir internen Bewerbungen den Vorrang.
Wir sind uns unserer sozialen Verantwortung bewusst, deshalb ermöglichen wir auch sonst diskriminierten oder benachteiligten Personen den Zugang zur Arbeitswelt. Hier arbeiten wir mit unseren lokalen Sozialpartnern zusammen.
3.2. Ausbildung und Mitarbeiterentwicklung
Damit wir unsere Kundschaft bedienen können – sowohl intern als auch extern – ist es wichtig, auf qualifizierte Mitarbeitende zählen zu können, die im Verlaufe der Jahre immer auf dem neuesten Wissensstand sind. Damit wird die berufliche Mobilität verbessert, aber auch die Autonomie, Beschäftigungsfähigkeit und Gewandtheit unserer Mitarbeitenden bei der täglichen Arbeit.
Als bedeutender Arbeitgeber im Kanton bilden wir Lernende in mehreren unterschiedlichen Berufen aus und unterstützen sie aktiv.
Unsere Angestellten haben, insofern es deren Tätigkeit bedingt, zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich ihrer technischen, persönlichen, sozialen, unternehmerischen und leitenden Kompetenzen. Der Vorgesetzte prüft das Thema der Weiterbildung zumindest vor jeder jährlichen Beurteilung.
Wir unterstützen den Nachwuchs, bis zu den Direktionsstellen, mittels unseres Programms des Management Development (MD). Der MD-Prozess stützt sich auf Beurteilungen oder Tests, die sowohl von der Hierarchie als auch von unseren HR-Spezialisten durchgeführt werden. Da wir uns der Schwierigkeiten bewusst sind, die mit dem Aufstieg in eine höhere Funktion verbunden sind, stellen wir eine Betreuung sowohl vor als auch nach Antritt der Funktion sicher. Gegebenenfalls werden spezifische Massnahmen getroffen.
3.3. Beurteilung
Jeder Mitarbeitende, welcher dem L-GAV / KAB unterstellt ist und mindestens vier Monate im Kalenderjahr gearbeitet hat, profitiert von einem jährlichen Beurteilungsgespräch mit seinem direkten Vorgesetzten. Hier werden nicht nur seine Leistungen (gemäss seinen Zielen oder ganz allgemein) und sein Verhalten beurteilt, sondern er hat auch Gelegenheit sich zu äussern. Das Klima sollte so sein, dass es den Austausch positiver wie auch negativer Reaktionen fördert.
Wir wollen unsere Verantwortlichen dabei unterstützen, deshalb werden sie im Festlegen der Ziele und Führen der Beurteilungsgespräche ausgebildet.
Wir führen auch regelmässig Umfragen durch, um den Zufriedenheitsgrad der Mitarbeitenden festzustellen. Wir verpflichten uns, im Rahmen unserer wirtschaftlichen Möglichkeiten und unserer Strategie die Massnahmen umzusetzen, die aus den signifikanten Bemerkungen der Umfragen hervorgehen.
3.4. Löhne
Wir garantieren einen Mindestanfangslohn für alle dem L-GAV / KAD unterstellten Mitarbeitenden. Unsere Lohnpolitik basiert auf der ausgeübten Funktion. Die grosse Mehrheit unserer Mitarbeitenden ist im Monatslohn angestellt, um die Unannehmlichkeiten des Stundenlohns zu vermeiden. Unser Lohnsystem ist nicht diskriminierend.
Im Sinne des Migros-Gründers, Gottlieb Duttweiler, verzichten wir darauf, alle unsere finanziellen Bemühungen in den Grundlohn zu investieren. Wir bieten jedoch eine soziale Absicherung (Pensionskasse, Taggelder im Fall von Krankheit, usw.) und soziale Vergünstigungen (Geschenkkarten, Rabatte, Beteiligung an ausserberuflichen Ausbildungen in unseren Klubschulen, usw.), die deutlich über dem liegen, was das schweizerische Recht verlangt und was die meisten Unternehmen in unserem Land bieten.
Am Ende jedes Jahres führen wir Lohnverhandlungen mit der Personalkommission der Migros Wallis, unter Berücksichtigung der Vorschriften und Rahmenbedingungen des MGB. Das Verhandlungsklima ist offen im Sinne von Partnerschaft und Zusammenarbeit. Die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Migros Wallis stehen immer im Zentrum unserer Bemühungen, damit wir die Nachhaltigkeit und Lebensfähigkeit unserer Genossenschaft sicherstellen können.
Für die Kursleitenden der Klubschulen findet alle zwei Jahre eine Grundsatzüberlegung statt.
Das Ergebnis der Verhandlungen wird allen Mitarbeitenden klar kommuniziert.