Urabstimmung
An die Mitglieder der Genossenschaft Migros Wallis
Die Migros verfügt dank der durch Gründer Gottlieb Duttweiler eingeführten demokratischen Strukturen über ein für Unternehmen einzigartiges Instrument, ihre Genossenschafterinnen und Genossenschafter über die Statuten entscheiden zu lassen.
Neben der Genehmigung der Jahresrechnung haben Sie dieses Jahr ebenfalls die Möglichkeit, über Statutenänderungen zu aktuellen, wichtigen Themen für die Migros-Gemeinschaft abzustimmen. Dabei handelt es sich um Anpassungen im Zusammenhang mit der elektronischen Stimmabgabe der Mitglieder sowie mit der Aufhebung des Alkoholverkaufsverbots in unseren Verkaufsstellen.
Erklärungen zu den Fragen, über die an der Urabstimmung befunden wird
Die drei Fragen, über die Sie abstimmen können, sind unten aufgeführt:
1. «Genehmigen Sie für die Migros Wallis, unter Entlastung der Verwaltung, die Jahresrechnung 2021 und die vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinnes?»
2. « «Genehmigen Sie für die Migros Wallis die Anpassung der Statuten bezüglich der digitalen Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (Einführung der elektronischen Stimmabgabe – neben der Abstimmung an der Urne und auf dem Postweg – sowie Angleichung an die Gesetzgebung)? »
3. « Genehmigen Sie für die Migros Wallis die Anpassung der Statuten bezüglich der Aufhebung des Alkoholverkaufsverbots per 01.07.2022? »
Stimmempfehlungen
Für die Änderung der Statuten ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen nötig. Der Genossenschaftsrat und die Verwaltung der Migros Wallis empfehlen Ihnen, diese Änderungen anzunehmen.
Dokumente im Zusammenhang mit der Urabstimmung