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Urabstimmung

An die Mitglieder der Genossenschaft Migros Wallis

Die Migros verfügt dank der durch Gründer Gottlieb Duttweiler eingeführten demokratischen Strukturen über ein für Unternehmen einzigartiges Instrument, ihre Genossenschafterinnen und Genossenschafter über die Statuten entscheiden zu lassen.

Neben der Genehmigung der Jahresrechnung haben Sie dieses Jahr ebenfalls die Möglichkeit, über Statutenänderungen zu aktuellen, wichtigen Themen für die Migros-Gemeinschaft abzustimmen. Dabei handelt es sich um Anpassungen im Zusammenhang mit der elektronischen Stimmabgabe der Mitglieder sowie mit der Aufhebung des Alkoholverkaufsverbots in unseren Verkaufsstellen.

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Noch nicht Migros-Genossenschafter*in ?

Erklärungen zu den Fragen, über die an der Urabstimmung befunden wird

Die drei Fragen, über die Sie abstimmen können, sind unten aufgeführt:

1. «Genehmigen Sie für die Migros Wallis, unter Entlastung der Verwaltung, die Jahresrechnung 2021 und die vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinnes?»

2. « «Genehmigen Sie für die Migros Wallis die Anpassung der Statuten bezüglich der digitalen Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (Einführung der elektronischen Stimmabgabe – neben der Abstimmung an der Urne und auf dem Postweg – sowie Angleichung an die Gesetzgebung)? »

3. « Genehmigen Sie für die Migros Wallis die Anpassung der Statuten bezüglich der Aufhebung des Alkoholverkaufsverbots per 01.07.2022? »

  • number-1

    Genehmigung der Jahresrechnung

    In dieser Ausgabe sind die Jahresrechnung mit dem Revisionsbericht, dem Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie ein Auszug aus dem Geschäftsbericht unserer Genossenschaft publiziert. Gleichzeitig sind Sie als Genossenschaftsmitglied berechtigt, diese Dokumente einschliesslich des vollständigen Geschäftsberichts am Sitz unserer Genossenschaft, Rue des Finettes 45, 1920 Martigny, einzusehen.

  • number-2

    Digitale Ausübung der Mitgliedschaftsrechte

    Zusätzlich zur Genehmigung der Jahresrechnung bitten wir Sie, dieses Jahr auch über Statutenänderungen abzustimmen. Wir möchten Ihnen in Zukunft das Verfahren zur Ausübung Ihrer Rechte als Besitzerinnen und Besitzer durch eine digitale Lösung vereinfachen, und zwar durch die Möglichkeit einer elektronischen Abstimmung zusätzlich zur Stimmabgabe an den Urnen, damit Sie bequemer am Entscheidungsprozess der Migros Wallis teilnehmen können. Dazu müssen verschiedene Artikel angepasst werden, die in der folgenden PDF detailliert aufgeführt sind.

  • number-3

    Aufhebung des Alkoholverkaufsverbots

    Schliesslich bitten wir Sie auch um Ihre Stellungnahme zum Alkoholverkauf in den Migros-Filialen (Supermärkte und Restaurants), was ebenfalls eine Änderung der Statuten erfordert. Mit der «Alkoholfrage» haben sich die Organe der Migros in den vergangenen Monaten ausführlich auseinandergesetzt. Sowohl die Argumente dafür als auch jene dagegen sind stichhaltig und sind www.migros.ch/abstimmung oder über den Link am Ende der Seite detailliert dargelegt. Der Genossenschaftsrat und die Verwaltung der Genossenschaft Migros Wallis empfehlen Ihnen, die Frage mit «Ja» zu beantworten.

Stimmempfehlungen

Für die Änderung der Statuten ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen nötig. Der Genossenschaftsrat und die Verwaltung der Migros Wallis empfehlen Ihnen, diese Änderungen anzunehmen.

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